Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Top Drivers GmbH für die Feststellenvermittlung

1. Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Top Drivers GmbH - Personal

Die Grundlage für die Zusammenarbeit bilden die Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und das Schweizerische Obligationen-recht (Mäklervertrag OR 412ff). Jegliche Haftungsansprüche aus einem Mandats- bzw. Vermittlungsvertrag sind ausgeschlossen. Top Drivers GmbH ist im Besitz der Bewilligung für die Feststellenvermittlung. Bewilligende Behörde ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Rain 53, 5001 Aarau.

2. Stellenvermittlung

2.1 Honorare

Die Vermittlerin bietet bei der Personalsuche einen umfassenden Service und nimmt dem Kunden Abklärungs- und Rekrutierungsarbeiten ab. Die Vermittlerin garantiert für absolute Diskretion und bringt den Kunden mit geeigneten Bewerbern in Kontakt. Falls innerhalb von 12 Monaten nach dem Versand der Personalunterlagen ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem durch die Vermittlerin vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt, wird ein Honorar auf Basis des Jahresgehaltes des vermittelten Bewerbers fällig. Dieses Entgelt steht der Vermittlerin zu, unabhängig von den Gründen, die zu einem Vertragsabschluss geführt haben, insbesondere auch, wenn sich der von der Vermittlerin vorgeschlagene Kandidat spontan beim Kunden vorgestellt oder der Kunde mit ihm Kontakt aufgenommen hat oder sein Name durch eine Drittperson dem Kunden angegeben worden ist. Das Honorar berechnet sich wie folgt:

  • 12% des jährlichen Bruttolohns von CHF 1.- bis CHF 50‘000.-
  • 15% des jährlichen Bruttolohns von CHF 50‘001.- bis CHF 60‘000.-
  • 18% des jährlichen Bruttolohns von CHF 60‘001.- bis CHF 100‘000.-
  • Besondere Offertstellung für Bruttojahreslöhne ab CHF 100‘001.-
  • Das Mindesthonorar pro Vermittlung beträgt CHF 3‘500.-

Als Bruttolohn gilt der AHV-pflichtige Jahreslohn, der wie folgt berechnet wird: Monatlicher Bruttolohn x 12 plus 13. Monatslohn, Gratifikation, Provisionen, Bonus und sonstige Zulagen gemäss internem Unternehmensreglement des Kunden.

Bei Teilzeitverträgen (weniger als 75% der Vollarbeitszeit im Kundenunternehmen) werden 2/3 des Honorars des theoretischen Bruttojahreslohns auf der Basis der Vollarbeitszeit in Rechnung gestellt. Diese Honoraransätze gelten ohne Einschränkungen auch für Anstellungsverhältnisse, die für weniger als ein Jahr eingegangen werden, wobei für die Berechnung des massgebenden Jahreseinkommens immer ein ganzes Jahr als Basis dient. Sollte der Auftraggeber den abgemachten Bruttolohn verschweigen ist die Vermittlerin berechtigt ein für die Qualifikation des Bewerbers marktübliches Bruttojahreseinkommen zu Grunde zu legen und an den Auftraggeber zu verrechnen.

2.2 Garantie

Bei vorzeitigem Austritt innerhalb der Probezeit (max. 3 Monate) erstatten wir das Honorar wie folgt zurück, vorausgesetzt das Verschulden liegt bei Top Drivers GmbH:

  • 50% der Kommission bei Weggang eines Kandidaten innerhalb des 1. Monats der Anstellung
  • 30% der Kommission bei Weggang eines Kandidaten innerhalb des 2. Monats der Anstellung.
  • 20% der Kommission bei Weggang eines Kandidaten innerhalb des 3. Monats der Anstellung.

2.3 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen von der Vermittlerin sind rein netto innert 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Ansonsten erlischt die Rückzahlungsgarantie

3. Inserate / Gezielte Personalsuche

3.1 Inseratgestaltung

Die Vermittlerin hilft dem Kunden bei der gezielten Personalsuche und übernimmt für den Kunden das Texten, das Gestalten und das sinnvolle Platzieren von Stelleninseraten im Rahmen eines vom Kunden festgelegten Anzeigenbudgets. Geplante Inseratekampagnen werden mit dem Kunden jeweils vorgängig besprochen.

3.2 Insertionskosten

Der Kunde zahlt ausschliesslich die Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer für die Inserate, wie sie der Vermittlerin durch die entsprechenden Zeitungen verrechnet werden. Diese Inseratekosten werden dem Kunden unabhängig vom Resultat berechnet. Im Falle der Anstellung eines von der Vermittlerin vorgeschlagenen Kandidaten wird in jedem Fall zusätzlich ein Erfolgshonorar gemäss in Abschnitt 2.1 genannter Abstufung fällig.

4. Datenschutz

Personaldossiers, die dem Kunden durch die Vermittlerin zugestellt werden, bleiben Eigentum der Vermittlerin, ausgenommen das Dossier des vom Kunden eingestellten Bewerbers. Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch an die Vermittlerin zurückzuschicken. In keinem Fall dürfen diese Unterlagen Drittpersonen zugänglich gemacht und auch nicht direkt oder indirekt gebraucht werden.

5. Haftung

Die von der Vermittlerin geleisteten Personalsuch- und Selektionsdienstleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Kunden. Nach Anstellungsabschluss mit einem vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Wahl. Die Vermittlerin hat keinerlei vertragliche Verbindungen zum Kandidaten und bezieht von ihm weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen. Deshalb lehnt die Vermittlerin jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Arbeitsverhältnis anvertraut werden.

6. Mehrwertsteuer (MWST)

Alle von der Vermittlerin erbrachten Leistungen unterliegen der bundesrätlichen Verordnung über die Mehrwertsteuer. Demzufolge werden die in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen festgelegten Honorare und Kosten durch den aktuellen MWST-Betrag erhöht.

7. Gerichtsstand

Rechtsstreitigkeiten zwischen der Vermittlerin und dem Kunden betreffend Vorhandensein, der Auslegung oder Ausführung einer Vermittlung kommen vor das zuständige Gericht am Sitz der Top Drivers GmbH. Die Vermittlerin behält sich das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder des Firmensitzes des Kunden die Angelegenheiten vorzutragen. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht.

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Geschäftsbedingungen der Top Drivers GmbH für den Personalverleih

1. Allgemeine Bedingungen für den Verleih von Top Drivers GmbH - Personal

Die Geschäftsbedingungen basieren auf den Grundlagen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG), dem Obligationenrecht (OR) und den jeweiligen vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärten GAV. Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierter Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes unseres temporären Mitarbeiters beim Kunden. Sie gelten auch automatisch bei Verlängerung oder Folgeaufträgen. Der Kunde anerkennt unsere allgemeinen Bedingungen als verbindlich. Ist er damit nicht einverstanden, hat er uns sofort zu informieren; in diesem Fall wird der Einsatz unseres temporären Mitarbeiters sofort beendet und der Verleihvertrag annulliert.

2. Vertragsverhältnisse

  • Das unseren Kunden von uns zur Verfügung gestellte temporäre Personal wurde sorgfältig geprüft und den gestellten Anforderungen entsprechend ausgewählt. Unser temporärer Mitarbeiter ist durch einen Arbeitsvertrag an die Top Drivers GmbH gebunden und steht in keinem vertraglichen Verhältnis zu unseren Kunden.
  • Stundentarif, Spesen, Beginn und Dauer des Einsatzes werden telefonisch oder per E-Mail im Voraus vereinbart und mit einem Verleihvertrag schriftlich bestätigt. Bei kurzfristigen Einsätzen gilt der mündliche Vertrag. Diese Abmachungen gelten jeweils nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes.
  • Der temporäre Mitarbeiter ist verpflichtet, sich den Bedürfnissen des Kunden anzupassen, dessen Arbeitszeit, Betriebsordnung und Gepflogenheiten anzuerkennen und zu befolgen. Er hat seine Arbeit nach bestem beruflichem Können sorgfältig und pflichtbewusst auszuführen.
  • Er anerkennt seine Schweigepflicht gegenüber Drittpersonen.
  • Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Materialien und Maschinen in betriebssicherem Zustand zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, dass diese von unserem temporären Mitarbeiter richtig gehandhabt werden.
  • Ausserdem verpflichtet sich der Kunde, alle Massnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit des temporären Mitarbeiters zu treffen (EKAS-Richtlinien 6508 vom 01.01.2000) und sich an die der Tätigkeit entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu halten. Er ist dafür besorgt, dass unser temporärer Mitarbeiter die besonderen Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält.
  • Ist der temporäre Mitarbeiter den Anforderungen unseres Kunden wider Erwarten nicht gewachsen, steht diesem das Recht auf Rückweisung ohne Verrechnung innert den ersten vier Arbeitsstunden zu, wobei wir uns sofort um eine Ersatzkraft bemühen werden.
  • Es entspricht nicht unserer Philosophie Personal der Top Drivers GmbH einem Einsatzbetrieb zu überlassen. Falls dies trotzdem gewünscht wird verweisen wir auf Art. 22 Abs. 3+4 des AVG. Konkret: Der Kunde kann einen Temporären Mitarbeiter nach Einsatzende in ein direktes Anstellungsverhältnis übernehmen. Grundsätzlich ist eine Übernahme kostenlos. Unter folgenden Bedingungen schuldet uns der Kunde aber eine Entschädigung:
    1) Falls der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat, und
    2) Falls die Anstellung weniger als drei Monate nach Einsatzende stattfindet.
    Die Entschädigung beläuft sich in solchen Fällen auf den Betrag, den uns der Kunde für Verwaltungshonorar und Gewinn für den dreimonatigen Einsatz hätte zahlen müssen, wovon aber das bereits geleistete Entgelt für Verwaltungshonorar und Gewinn abgezogen wird. In jedem Fall sind die Kündigungsfristen unserer Mitarbeiter einzuhalten.
  • Die temporären Mitarbeiter werden durch die Top Drivers GmbH entlöhnt. Alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben, sowie sämtliche administrative Kosten werden durch uns getragen. Unsere Mitarbeiter sind weder berechtigt vom Einsatzbetrieb Geld einzufordern noch entgegenzunehmen. Zahlungen an diese befreien in keinem Fall von der Zahlungspflicht gegenüber uns.

3. Rapportwesen

  • Unsere temporären Mitarbeiter rapportieren nach dem Einsatz die geleistete tägliche Einsatzzeit mittels Onlineformular. Diese Rapporte stehen dem Kunden jederzeit gespeichert mittels passwortgeschütztem Login in unserer eigenen Web-Applikation zur Verfügung. In Ausnahme- und Notfällen wird ein Papierrapport ausgefüllt, dieser wird anschliessend zwecks Statistiken von internen Mitarbeitern der Top Drivers GmbH online nacherfasst. Beanstandungen der rapportierten Einsatzzeiten werden nur bis 5 Tage nach Erhalt der Rechnung bearbeitet. Die rapportierten Einsatzzeiten werden wöchentlich, spätestens aber Ende Monat oder Ende Einsatz fakturiert. Innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung erwarten wir deren Überweisung. Im Inkassofall gilt ein Verzugszins von 12 Prozent als vereinbart.
  • Im vereinbarten Stundentarif sind alle Personalnebenkosten, Versicherungsprämien, das Feriengeld, die Feiertagsentschädigung und die Kinderzulagen enthalten. Eventuelle Transport-, Übernachtungs-, Mittags-, Kilometerspesen oder andere Spesen sowie Schicht- oder Gefahrenzulagen werden separat ausgewiesen.
  • Überstunden dürfen nur nach vorangehender Absprache zwischen dem Kunden und der Top Drivers GmbH geleistet werden. Sie werden mit einem Zuschlag von 25 Prozent bzw. 50 Prozent (Sonn- und Feiertage) des Grundlohnes fakturiert, wenn nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wird. Die Überstunden sind auf dem Rapport unter internen Bemerkungen separat aufgeführt. Die Zuschläge werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Als Überstunden gelten die Stunden welche über die betriebsüblichen Arbeitszeiten hinausgehen. Der Einsatzbetrieb ist dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes betreffend Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Überstunden und Überzeiten, inklusive den Bestimmungen der ARV1, eingehalten werden.
  • Wird ein Mitarbeiter der Top Drivers GmbH während eines bestimmten Zeitraums (siehe Verleihvertrag) gemietet und kann dann doch nicht täglich eingesetzt werden, wird eine Ausfallentschädigung von CHF 400.00 / Tag verrechnet. Diese entfällt, wenn der Ausfall bei Top Drivers am Vortag bis 12.00 Uhr bekanntgegeben wird.

4. Haftung

  • Der temporäre Mitarbeiter unterliegt den Weisungen des Kunden, er untersteht seiner Aufsicht und Verantwortung. Die Top Drivers GmbH lehnt grundsätzlich jegliche Haftung ab für Personen-, Sach- und Folgeschäden, die durch einen temporären Mitarbeiter verursacht werden.
  • Bei Streitigkeiten gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

5. Gerichtsstand

  • Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Top Drivers GmbH.
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